Studentin vergewaltigt: Hochschule überprüft Sicherheitskonzept

Der tatverdächtige Mitarbeiter einer Wachfirma war bereits zuvor wegen eines Sexualdelikts auffällig, wurde aber offenbar nicht ausreichend überprüft. Das soll nun Konsequenzen haben.

Die Hochschule München (HM) hat angekündigt, dass sie das Sicherheitskonzept überprüfen wird, nachdem eine 22-jährige Studentin am frühen Freitagmorgen vergewaltigt wurde. Am Donnerstagabend besuchte die Frau ein Studierzimmer in der Lothstraße in Neuhausen, um dort zu lernen. Während des Abends wurde sie erschöpft und legte sich auf eine Couch und schlief dabei ein. Der 25-jährige Angestellte eines Sicherheitsdienstes entdeckte sie dort gegen 5.30 Uhr am Freitagmorgen. Laut Polizei legte sich der Mann neben die schlafende Frau, begann mit sexuellen Handlungen an ihr und vergewaltigte sie schließlich.

Die Studentin ging ins Erdgeschoss des Gebäudes, um einen Bekannten zu treffen, nachdem der mutmaßliche Täter verschwunden war. Er informierte die Polizei über das, was ihr gerade passiert war. Die Polizei schaffte es, den Wachmann am Ort des Verbrechens zu verhaften. Es wurde festgestellt, dass er bereits zuvor von der Polizei aufgrund von Exhibitionismus „auffällig“ geworden war.

Am Dienstag gab die Hochschule bekannt, dass sie keine Kenntnis von der Vergangenheit des Mannes hatte, sonst wäre er nicht eingestellt worden. Er habe bei einem Unternehmen gearbeitet, das sich mit Facility-Management beschäftigt und auch Wachdienste anbietet. Die Mitarbeiter werden vom Unternehmen nach den ihnen zugewiesenen Aufgaben überprüft. Es wurde keine Überprüfung unseres Wissens bezüglich des vermuteten Täters durchgeführt.

Es findet keine Überprüfung durch die Hochschule selbst bei Mitarbeitern externer Unternehmen statt, es sei denn, es gibt einen konkreten Verdacht oder Anlass. Es liegt in der Verantwortung des beauftragten Unternehmens, ausschließlich vertrauenswürdige Angestellte gemäß den gesetzlichen Anforderungen bei uns zu beschäftigen. Laut der Gewerbeordnung müssen Mitarbeiter von Wachdiensten ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Normalerweise wird die Zuverlässigkeit bei Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung abgelehnt, jedoch, nur wenn die Tat weniger als fünf Jahre zurückliegt. Es war nicht möglich, am Dienstag festzustellen, ob der Mann an der Hochschule München dies tat.

Laut der Hochschule wurden am Dienstag Gespräche mit der externen Sicherheitsfirma über mögliche Konsequenzen aus dem Vorfall geführt. Es wurde vereinbart, dass die HM in Zukunft nur noch Personen mit einem gültigen polizeilichen Führungszeugnis akzeptiert. Dies bedeutet, dass eine separate Prüfung eingeführt wird, zumindest in Bezug auf die Unterlagen, die der Dienstleister vorlegt. Es ist wichtig, dass weitere Mängel während der Überprüfung des Sicherheitskonzepts sofort behoben werden.

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